Erster Jahresbericht, erste Verträge und mehr
Das erste Betriebsjahr am neuen Standort
Auszüge aus dem ersten Jahresbericht

Auszug aus den Finanzen

Erste Reglemente, Weisungen, Verträge und Pflichtenhefte
Hülfskasse, Hausordnung und Behördenrüge

Speiseordnung und Instruktionen für das Wartpersonal

Regelung in den Nothfallstuben
Dass die Kirche mit ihren strengen moralischern Grundsätzen das Gesundheitswesen beeinflusst hat, zeigt das Pflichtenheft der Krankenwartperson für Nothfallstuben.
«Reglement für die Krankenwärterinnen der
Notfallstuben.»
Die Krankenwartperson untersteht dem Arzt und sie assistiert ihm bei chirurgischen Operationen.
Zu ihren weiteren Pflichten gehört die Reinhaltung der Patienten, die Verhütung des Durchliegens, die Nachtwache bei Schwerkranken und die seelsorgerische Betreuung derselben.
Von der Krankenwartperson werden im Übrigen folgende Eigenschaften verlangt: Nüchternheit, sanftmütiges Wesen, Kunstfertigkeit in der Applikation von Klistieren und Blutegeln.
Die Krankenwartperson soll ohne Erlaubnis des Arztes ihren Dienst nicht verlassen ausser in Fällen von Krankheit und immer nur, nachdem sie selbst und auf ihre Kosten und auf eine dem Arzt genehme Weise für Stellvertretung gesorgt haben wird.
Eine Kammer, ein Bett mit Bettzeug, ein Tisch und ein Stuhl wurden der «Wartperson zur Verfügung» gestellt. An Sonn- und Feiertagen konnte der Arzt der «Wartperson» einen Schoppen Wein zum Essen bewilligen.
Spätere Pflichtenhefte waren immer noch streng, aber doch weniger einschneidend. Den Diakonissen wurden immerhin ein freier halber Tag pro Woche und vier Wochen Ferien gewährt, ferner die Möglichkeit für kirchliche Andachten. Während dieser Zeit hatten sich die Patienten «ruhig zu verhalten».
Pflichtenheft am ersten Spital
